Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
The Lakeland
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen TheLevvvel, Vorm Reutstrauch 2, 35641 Schöffengrund, nachfolgend „The Lakeland“ genannt, und den Kunden über die Vermietung und Nutzung von Wasserfahrzeugen und Freizeitangeboten.
- Dies umfasst insbesondere:
- Eventfloß mit Bootsführer,
- Elektrofloß zur selbstständigen Nutzung,
- Tretboote,
- Stand-Up-Paddle-Boards (SUP),
- sowie sonstige von The Lakeland angebotene Freizeit- und Wasseraktivitäten.
- Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
- Buchungen erfolgen über das auf der Website von The Lakeland bereitgestellte Kontakt- bzw. Buchungsformular.
- Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn The Lakeland die Buchung gegenüber dem Kunden ausdrücklich bestätigt.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Der Kunde, der die Buchung vornimmt, ist Vertragspartner und verantwortlich dafür, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln einhalten.
- Eine Übertragung der Buchung auf andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung von The Lakeland möglich.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website bzw. im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise.
- Soweit nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Miet- bzw. Veranstaltungspreis vor Beginn der Nutzung vollständig zu entrichten.
- Zusatzleistungen, zusätzliche Nutzungszeiten, Beschädigungen, Verlust von Gegenständen sowie außergewöhnliche Verschmutzungen können gesondert berechnet werden.
§ 4 Eventfloß
- Das Eventfloß wird ausschließlich mit einem von The Lakeland eingesetzten Bootsführer betrieben.
- Den Anweisungen des Bootsführers ist jederzeit Folge zu leisten. Der Bootsführer ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen einzelne Personen von der Nutzung auszuschließen oder die Fahrt abzubrechen.
- Die maximale zulässige Personenanzahl darf nicht überschritten werden.
- Das eigenmächtige Bedienen, Steuern oder Manipulieren des Eventfloßes durch Kunden oder Teilnehmer ist untersagt.
- Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol ist grundsätzlich gestattet, soweit hierdurch die Sicherheit der Teilnehmer, des Bootsführers oder des Betriebs nicht beeinträchtigt wird.
- Personen, die aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel erkennbar nicht mehr sicher am Betrieb teilnehmen können, können von der Nutzung ausgeschlossen werden.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises besteht bei einem Ausschluss aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen diese AGB grundsätzlich nicht.
§ 5 Elektrofloß
- Das Elektrofloß wird dem Kunden zur selbstständigen Nutzung überlassen.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Elektrofloß ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Einweisung und Sicherheitsvorschriften zu betreiben.
- Das Elektrofloß darf ausschließlich von einer hierzu geeigneten und eingewiesenen Person gesteuert werden.
- Das Führen des Elektrofloßes ist nur bis zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ zulässig. Unabhängig von einem konkreten Alkoholwert darf das Elektrofloß nicht geführt werden, wenn aufgrund von Alkohol, Medikamenten, Drogen, Müdigkeit oder sonstigen Umständen keine sichere Führung gewährleistet ist.
- The Lakeland ist berechtigt, einer Person die Nutzung bzw. Führung des Elektrofloßes zu untersagen, wenn Zweifel an deren Fahrtüchtigkeit bestehen.
- Die Nutzung unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Substanzen ist ausdrücklich untersagt.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Elektrofloß pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
§ 6 Tretboote und SUP
- Tretboote und SUP-Boards werden dem Kunden zur eigenständigen Nutzung überlassen.
- Der Kunde ist für die sachgemäße und sichere Nutzung verantwortlich.
- Die Nutzung hat ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich und unter Beachtung der örtlichen Vorschriften und Anweisungen von The Lakeland zu erfolgen.
- Das mutwillige Springen, Kippen oder sonstige unsachgemäße Verhalten mit den Wasserfahrzeugen ist untersagt.
- Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände nach Beendigung der Nutzung vollständig zurückzugeben.
§ 7 Minderjährige
- Minderjährige dürfen die Angebote von The Lakeland grundsätzlich nur in Begleitung einer verantwortlichen volljährigen Person nutzen.
- Die verantwortliche volljährige Person übernimmt die erforderliche Aufsicht und trägt dafür Sorge, dass die Sicherheits- und Verhaltensregeln eingehalten werden.
- Die selbstständige Buchung und Nutzung durch Minderjährige ist ausgeschlossen.
§ 8 Sicherheits- und Verhaltensregeln
- Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass weder sie selbst noch andere Personen gefährdet oder beeinträchtigt werden.
- Den Anweisungen des Personals von The Lakeland ist jederzeit Folge zu leisten.
- Das Mitführen gefährlicher Gegenstände oder Stoffe ist untersagt.
- Das absichtliche Beschädigen, Verschmutzen oder unsachgemäße Benutzen der Ausstattung ist untersagt.
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von The Lakeland mitgeführt werden.
- Das Werfen von Gegenständen ins Wasser sowie jede sonstige Verunreinigung des Gewässers ist untersagt.
- The Lakeland kann Personen bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln von der weiteren Nutzung ausschließen.
§ 9 Kaution
- Für bestimmte Angebote, insbesondere das Eventfloß, kann eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben werden.
- Die Kaution dient insbesondere zur Absicherung von:
- Beschädigungen,
- Verlust von Ausstattungsgegenständen,
- Verlust von Zubehör,
- außergewöhnlicher Verschmutzung,
- nicht ordnungsgemäßer Rückgabe.
- Soweit keine Beanstandungen bestehen, wird die Kaution nach Beendigung der Nutzung zurückerstattet.
- Bestehen berechtigte Ansprüche von The Lakeland gegen den Kunden, kann die Kaution entsprechend einbehalten bzw. mit den entstandenen Kosten verrechnet werden.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Schäden und Verlust
- Der Kunde ist verpflichtet, The Lakeland Schäden an den überlassenen Gegenständen unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde haftet für von ihm oder von den von ihm angemeldeten Teilnehmern schuldhaft verursachte Schäden.
- Dies gilt insbesondere für Schäden durch unsachgemäße, vorsätzliche oder fahrlässige Nutzung.
- Bei Verlust von überlassenen Gegenständen oder Zubehör kann The Lakeland Ersatz des entstandenen Schadens verlangen, soweit der Kunde den Verlust zu vertreten hat.
- Eine Haftung des Kunden besteht nicht, soweit er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
§ 11 Rückgabe und verspätete Rückgabe
- Die vereinbarte Nutzungszeit ist verbindlich.
- Das Wasserfahrzeug bzw. die Ausstattung ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und ordnungsgemäß zurückzugeben.
- Bei einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Rückgabe können zusätzliche Kosten entstehen.
- Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, wenn durch die verspätete Rückgabe nachfolgende Buchungen beeinträchtigt werden.
§ 12 Stornierung durch den Kunden
- Der Kunde kann eine verbindlich bestätigte Buchung stornieren.
- Bei einer Stornierung gelten folgende Stornierungskosten:
- bis einschließlich 8 Wochen vor dem gebuchten Termin: kostenfrei,
- ab 8 Wochen vor dem gebuchten Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises,
- ab 4 Wochen vor dem gebuchten Termin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
- Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei The Lakeland.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass The Lakeland kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
- The Lakeland bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 13 Absage aufgrund von Wetter oder höherer Gewalt
- The Lakeland kann eine Veranstaltung oder Vermietung absagen bzw. abbrechen, wenn aufgrund von Wetterbedingungen, Gewitter, Sturm, Hochwasser, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Umständen eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
- Die Entscheidung über die Durchführung bzw. Absage trifft The Lakeland unter Berücksichtigung der Sicherheit der Teilnehmer und des Personals.
- Wird eine Buchung aus den vorgenannten Gründen durch The Lakeland abgesagt, wird dem Kunden grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
- Die konkrete Vereinbarung des Ersatztermins erfolgt nach Verfügbarkeit.
- Kann kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden, werden die bereits geleisteten Zahlungen für die von der Absage betroffene Leistung erstattet, soweit gesetzlich keine andere Regelung greift.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund einer wetterbedingten Absage sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Abbruch während der Nutzung
- The Lakeland bzw. der eingesetzte Bootsführer kann eine Nutzung oder Veranstaltung aus Sicherheitsgründen jederzeit abbrechen.
- Dies gilt insbesondere bei:
- plötzlich auftretendem Unwetter,
- Gewitter,
- Sturm,
- gefährlichem Verhalten von Teilnehmern,
- Überschreitung zulässiger Personenzahlen,
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
- erheblicher Alkoholisierung oder erkennbarer Fahruntüchtigkeit.
- Erfolgt der Abbruch aufgrund eines vom Kunden oder Teilnehmer zu vertretenden Verhaltens, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
- Erfolgt der Abbruch aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, wird im Einzelfall über einen Ersatztermin entschieden.
§ 15 Haftung von The Lakeland
- The Lakeland haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von The Lakeland, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet The Lakeland nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
- Die gesetzlichen zwingenden Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 16 Persönliche Gegenstände
- Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Wertsachen, Mobiltelefone, Kleidung und sonstige Gegenstände übernimmt The Lakeland grundsätzlich keine Haftung.
- Dies gilt nicht, soweit The Lakeland gesetzlich für den Verlust oder die Beschädigung haftet.
- Teilnehmer werden darauf hingewiesen, persönliche Gegenstände während der Nutzung angemessen gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
§ 17 Ausschluss von der Nutzung
The Lakeland kann Personen von der Nutzung ausschließen, wenn diese:
- Sicherheitsanweisungen nicht befolgen,
- andere Personen gefährden,
- erheblich alkoholisiert oder anderweitig fahruntüchtig sind,
- Eigentum von The Lakeland beschädigen,
- sich grob ungebührlich verhalten,
- oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstoßen.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht bei einem schuldhaften Verstoß grundsätzlich nicht.
§ 18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der auf der Website von The Lakeland veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
The Lakeland ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
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